Allgemeine Geschäftsbedingungen AGBs

Öffnungszeiten

  • Tageshunde können zwischen 06:30 und 08:30 Uhr gebracht und zwischen 16:00 und18.30 /18:00 Uhr abgeholt werden. Bei Hunden, die ausserhalb der Öffnungszeiten gebracht oder abgeholt werden, muss dies Vorab angemeldet werden und wird gemäss Preiseliste/Aufpreis abgerechnet. Um den Übergang zu erleichtern und nächtliche Aufregung zu vermeiden, akzeptieren wir Urlaubshunde nur bis 13:00 Uhr am Anreisetag.
  • Der Hund muss vor Abgabe vom Besitzer versäubert worden sein. Falls der Hund nach der Abgabe sich im Auto/Haus sein Geschäft macht , werden Reinigungskosten von Pauschal CHF 25.00/Reinigung an den Besitzer verrechnet.

Bezahlung

  • Änderung zu den AGB’s und Preise werde auf der Homepage von Loving Dogs aufgeführt. Änderungen bleiben vorbehalten und werden schriftlich mitgeteilt. Alle Preise sind ohne Futter und ohne MwSt. angegeben. Snacks und Leckerli sind inbegriffen.
  • Zahlungen für Betreuungen können Ende des Monats per Rechnung oder bar beglichen werden. Zahlungen für die Ferienbetreuung sind in Voraus vor Abgabe des Hundes zu begleichen.
  • Bei Ferien-Stornierungen gelten die folgenden Regeln:
  • bei Stornierungen bis 30 Tage vor Ferienantritt wird der ganze Betrag zurückerstattet
  • bei Stornierungen bis 14 Tage vor Ferienantritt wird 50% des ganzen Betrags zurückerstattet
  • bei Stornierungen 13 bis 8 Tage vor Ferienantritt wird 25% des ganzen Betrags zurückerstattet
  • bei Stornierungen 0 bis 7 Tage vor Ferien Antritt wird 0% zurückerstattet.
  • Check-in und Check-out Tag bei der Ferienbetreuung werden als ganzer Ferientag verrechnet ausser die Abholung vor 09:00 stattfindet.
  • Der Auftrag für die Tagesbetreuung kann jederzeit gegenseitig gekündigt werden. Kündigungsfrist 30 Tage. Regelmässige und fix abgemachte Tage werden generell in Rechnung gestellt, auch wenn der Hund nicht kommt. Ausnahmefälle sind Krankheit oder Unfall des Besitzers. Ferienabwesenheiten des Hundes müssen mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden.

Impfungen, Krankheiten und Läufigkeit

  • Der Tierhalter versichert Loving Dogs,dass sein Tier frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist. Falls beim Hund eine ansteckende Krankheit besteht, darf der Hund nicht in die Betreuung Loving Dogs gebracht werden.
  • Der Hund muss gesund sein und die nötigen Impfungen haben.

Kombi-Impfung jährlich: Staupe, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten.Der Impfausweis ist vorzulegen. Für Krankheiten die nach dem Aufenthalt auftreten wird nicht gehaftet.

  • Loving Dogs verpflichtet sich den Hund bestmöglich zu pflegen und zu versorgen, sowie bei Verletzungen und Krankheiten den Tierarzt aufzusuchen. Die Kosten für ärztliche Leistungen inklusive Tiertransport und Nebenkosten gehen zu Lasten des Tierhalters. Ausgeschlossen ist grobe Fahrlässigkeit seitens Loving Dogs.
  • Bei kranken oder alten Hunde wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung oder Tod des Tieres ausgeschlossen. Tritt ein gesundheitlicher Notfall ein, wird der nächste erreichbare Tierarzt konsultiert. Die Kosten werden dem Tierhalter verrechnet.
  • Der Tierbesitzer hat uns über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.).
  • Läufige Hündinnen werden grundsätzlich nicht mitgenommen. Sollte die Läufigkeit der Hündin vom Besitzer nicht rechtzeitig bemerkt und uns gemeldet werden, so übernehmen wir für die Folgen eines Deckungaktes keine Haftung. Für während des Ferienaufenthalts läufig werdende Hündinnen wird für den Mehraufwand ein Aufpreis von CHF 35 pro Tag berechnet
  • Loving Dogs muss umgehend über alle ansteckenden Krankheiten, Ungezieferbefall etc. informiert werden. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer (z.B. Behandlungskosten anderer Rudelhunde).
  • Trotz bestmöglicher Vorabklärung und Sorgfaltspflicht kann es zu Verletzungen im Rudel kommen, selbst bei Einzelhaltung ist beim Spaziergang ein Zusammentreffen mit anderen Hunden nicht ausgeschlossen. Auseinandersetzungen unter Hunden sind immer möglich. Loving Dogs übernimmt dafür keine Haftung.

Generell

  • halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu befolgen.
  • die Regelmässigkeit der Betreuung sehr wichtig. Sowohl für den einzelnen Hund und das ganze Hunderudel. Aus diesem Grund nehmen wir nur Hunde in die Tagesbetreuung auf, welche mindestens einmal in der Woche an regelmässigen Tagen zu Loving Dogs kommen.
  • Für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen, die den Tieren mitgegeben werden, wird nicht gehaftet.
  • Der Hundehalter ist verpflichtet Loving Dogs über alle Verhaltensauffälligkeiten, wie z.B. Zerstörungswut, Beissvorfälle, hohe Aggressivität, Verlustängste oder Krankheiten zu informieren. Der Halter haftet für die durch seinen Hund verursachte Schäden. Der Besitzer muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen (inkl. Hund).
  • Das nicht rudelkonforme Verhalten eines Hundes führt auch ohne Rücksprache mit dem Hundehalter zu einer Einzelhaltung und wird durch Unterzeichnung des Betreuungsvertrages vom Hundehalter (Besitzer) akzeptiert, inkl. Mehrkosten und Mehraufwand.
  • Auch bei sorgfältigster Betreuung kann ein Hund entweichen. Sollte das Tier trotz intensivsten Bemühungen nicht wieder gefunden werden besteht seitens des Halters kein Anspruch auf Schadenersatz.

Gerichtsstand

  • Der Gerichtsstand ist für beide Parteien Bülach.